
LEISTUNGEN
Wir bieten unseren Fahrschülern eine gute und solide Ausbildung in allen Klassen zu fairen Konditionen. Die langjährige Berufserfahrung unserer freundlichen Fahrlehrer macht das Lernen besonders einfach und unterstützt Sie bei dem Weg zum Führerschein.
FES Fahreignungsseminare
BKrQG verkürzte Berufskraftfahrer-Weiterbildung (35 Std.)
Weiterbildung für Firmen „Neuerungen im Straßenverkehr“
MPU-Beratung
Gabelstaplerkurse
FÜHRERSCHEINKLASSEN
Wir bilden in den folgenden Klassen aus:
Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren
Klasse A1: Leichtkrafträder; ab 16 Jahren
Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 25 kW
Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 25 Jahren
Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren
Klasse BE und B96: Pkw mit Anhänger/Caravan/Pferdeanhänger
Klasse T
C/CE
Mofa
THEORETISCHER GRUNDSTOFF
Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
Persönliche Voraussetzungen
Risikofaktor Mensch
Rechtliche Rahmenbedingungen
Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme
mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.